Kirche in Pfullendorf:

Firmung

Die Firmung soll Jugendliche bestärken und befähigen, ihren Glauben an Jesus Christus zu leben und dafür einzustehen. Neben der Taufe und der Erstkommunion stellt die Firmung eines der drei Einführungssakramente in der katholischen Kirche dar. Die Firmung ist zudem die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten des Firmands bei der Taufe geleistet haben. Aus diesem Grund bildet die Firmung auch die Vollendung der Taufe.
Im Sakrament der Firmung wird der Heilige Geist durch Handauflegung und Salbung mit einem speziellen Öl auf den Firmand übertragen. Die Spendung der Firmung übernimmt entweder der Bischof selbst oder ein von ihm Beauftragter.

Woher kommt die Firmung?
In der Urkirche waren Taufe und Firmung ein einziges Sakrament. Erst seit dem 2./3. Jahrhundert begann man allmählich, die Taufe in zwei verschiedene Ritualschritte aufzuteilen, woraus dann im Laufe der Zeit die Firmung hervorging. Besonders durch zwei große Theologen des Mittelalters, Hugo von St. Victor sowie Thomas von Aquin, wurde die Firmung letztlich zu einem eigenständigen Sakrament weiterentwickelt.


Was sind die Voraussetzungen zur Firmung?
Voraussetzungen zur Firmung für Jugendliche sind folgende:
- sie müssen getauft sein.
- sie müssen zum Glauben und zur Kirche bekennen und den Wunsch äußern, gefirmt zu werden.
   
Normalerweise ist es üblich, dass sich der Firmand einen Firmpaten sucht, dessen Aufgabe es ist, den Firmand in Fragen des Glaubens zu begleiten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen, um Firmpate zu werden, sind die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und selbst gefirmt zu sein.

Wie läuft die Firmung ab?
Der Bischof oder ein Beauftragter spendet die Firmung. Bei der Feier der Firmung legt der Bischof die Hand auf den Kopf des Firmlings und macht mit dem geweihten Öl ein Kreuz auf dessen Stirn (Chrisamsalbung). Dazu spricht er die Worte: »Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.« Daraufhin antwortet der Firmand seinerseits mit »Amen«. Der Firmpate legt zum Zeichen seiner Unterstützung bei der Firmung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.

Hier gibt es noch einige Informationen zum Patenamt bei der Firmung.