Die kirchliche Trauung wird mit einem Gottesdienst gefeiert, in dem zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde versprechen, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Für ihre Ehe bitten sie um Gottes Segen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt, nur damit sind die Partner nach staatlichem Recht verheiratet. In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament.
In der badischen Landeskirche können sowohl Männer und Frauen wie auch Männer Männer und Frauen Frauen heiraten. Im Bereich der badischen Landeskirche und des Erzbistums Freiburg besteht außerdem die Möglichkeit einer (echten) ökumenischen Trauung, die von beiden Kirchen als solche anerkannt wird.
Die ökumenische Trauung nach Formular C ist eine Form der kirchlichen Eheschließung zwischen einem römisch-katholischen und einem evangelischen Ehepartner. Die Besonderheit besteht darin, dass der Gottesdienst von einem römisch-katholischen Geistlichen und einem evangelischen Geistlichen gemeinsam und nach einer gemeinsamen Ordnung geleitet wird.
Auf dem Weg zur kirchlichen Trauung gibt es seitens der Erzdiözese Freiburg das besondere Angebot Ein Tag für uns.
Bei allen Fragen rund ums Thema Trauung wenden Sie sich bitte zunächst an die Büros!